Allgemeine Geschäfts-bedingungen (AGB)
BMS – Büntgens Mobility Solutions (Inh. Hans-Jörg Büntgens)
§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beförderungsverträge, Dienstleistungen und Aufträge zwischen BMS – Büntgens Mobility Solutions (i. Gr.), Inhaber Hans-Jörg Büntgens, Forsthausstraße 10, 35116 Hatzfeld (nachfolgend „Unternehmer“ genannt) und dem Auftraggeber bzw. Fahrgast.
(2) Der Beförderungsverkehr erfolgt nach den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), den Vorschriften der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) sowie den einschlägigen gesetzlichen Regelungen.
§ 2 Vertragsschluss, Auftragsannahme & Rücktritt
(1) Ein Beförderungsvertrag kommt durch die mündliche, schriftliche oder elektronische Bestätigung eines Beförderungsauftrags durch den Unternehmer zustande.
(2) Der Unternehmer behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beförderung eine Gefahr für die Sicherheit des Fahrers, des Fahrzeugs oder Dritter darstellt.
(3) Wird ein Auftrag vor dem schriftlich bestätigten Fahrtermin durch den Kunden zurückgenommen, fallen folgende Stornogebühren an des jeweiligen voraussichtlichen Beförderungsentgeltes:
a. bis 7 Tage vor dem vereinbarten Fahrttermin 50 %
b. bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Fahrttermin 70 %
c. weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Fahrttermin (kurzfristige oder versäumte Stornierung) 90%
Dem Kunden bleibt vorbehalten, den Nachweis zu erbringen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden als die vorstehenden Schadenspauschalen entstanden ist. Sollte wir im Einzelfall keinen pauschalen Schadenersatz geltend machen, so entfaltet dies für zukünftige Aufträge keine Verpflichtung zum Verzicht. Gleichsam behalten wir uns den Nachweis eines höheren Schadens vor.
§ 3 Fahrpreise, Zuzahlungen & Zahlungsbedingungen
(1) Für Fahrten im Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen gelten die vereinbarten Festpreise oder die vertraglich hinterlegten Kilometersätze des Unternehmers.
(2) Patiententransporte (§ 60 SGB V): Bei Kranken- und Rollstuhlfahrten im Auftrag der Krankenkassen hat der Fahrgast die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung (sofern keine Befreiung nachgewiesen wird) direkt bei Antritt der Fahrt beim Fahrer in bar oder per EC-Karte zu entrichten.
(3) Rechnungsfahrten: Rechnungen für gewerbliche Kunden oder Privatpersonen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
§ 4 Pflichten der Fahrgäste & Verhalten im Fahrzeug
(1) Jeder Fahrgast hat sich bei der Benutzung der Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebs und die Rücksicht auf andere Personen gebietet. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
(2) Anschnallpflicht: Im Fahrzeug gilt die gesetzliche Anschnallpflicht. Fahrgäste im Rollstuhl werden ausschließlich mit den vorhandenen TÜV-zertifizierten Rückhalte- und Kraftknotensystemen befördert.
(3) Rauch- & Essverbot: In allen Fahrzeugen gilt ein absolutes Rauchverbot (einschließlich E-Zigaretten). Der Verzehr von Speisen und offenen Getränken ist untersagt.
(4) Besondere Verunreinigung / Beschädigung: Bei mutwilliger oder fahrlässiger Beschädigung oder übermäßiger Verschmutzung des Fahrzeugs (z. B. durch Erbrechen) werden dem Verursacher die Reinigungskosten (mindestens jedoch eine Reinigungspauschale von 150,00 €) sowie der Ausfallschaden in Rechnung gestellt.
§ 5 Beförderung von Gepäck & Tieren
(1) Normales Reise- und Handgepäck wird im Rahmen der Ladekapazität kostenfrei mitgenommen. Gepäckstücke müssen ordnungsgemäß im Kofferraum/Laderaum verstaut werden können.
(2) Die Mitnahme von Tieren bedarf der vorherigen Absprache bei der Auftragsbuchung. Ausgenommen hiervon sind medizinisch notwendige Blinden- und Assistenzhunde, die kostenfrei befördert werden.
§ 6 Haftung des Unternehmers
(1) Für Personenschäden haftet der Unternehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Für Sach- und Vermögensschäden haftet der Unternehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Der Unternehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Fahrtausfälle, die durch höhere Gewalt, unvorhersehbare extreme Witterungsverhältnisse, unverschuldete Staus, Straßensperrungen oder plötzliche unverschuldete Fahrzeugausfälle entstehen.
§ 7 Datenschutz & Datenverarbeitung
(1) Die im Rahmen des Auftrags erhobenen personenbezogenen Daten (z. B. Name, Adresse, Kundendaten, Transportscheine/Muster 4) werden unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet und ausschließlich zur Durchführung des Beförderungsvertrags sowie zur Abrechnung mit Krankenkassen (z. B. über DTA § 302 SGB V / DMRZ.de) verwendet.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand für kaufmännische Kunden ist das für den Betriebssitz in Hatzfeld zuständige Amtsgericht.
